Deutsche Bahn muss dritte Geschlechtsoption anbieten
Die Beschränkung auf die Auswahloption „Mann“ und „Frau“ beim Kauf einer Bahncard verstoße nach Ansicht eines Gerichts gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Deswegen muss die Bahn künftig dritte Geschlechtsoptionen in ihren Formularen anbieten.






