Keine kriminelle Vereinigung: Freispruch in Identitären-Prozess
Am Donnerstagmorgen fielen die Urteile im Identitären-Prozess in Graz. In den Hauptanklagepunkten gab es Freisprüche für alle Angeklagten.
Am Donnerstagmorgen fielen die Urteile im Identitären-Prozess in Graz. In den Hauptanklagepunkten gab es Freisprüche für alle Angeklagten.
Der Identitären Bewegung wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Verteidigung kritisiert, dass es bei der Anklage darum gehe, die Identitären „mundtot“ zu machen und finanziell zu „ruinieren“.
Am Mittwoch beginnt am Landesgericht für Strafsachen Graz ein mit Spannung erwarteter Prozess gegen 17 Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Weiterhin gibt es breites Unverständnis für die Anklage.
Angesichts aktueller politischer Ereignisse lässt sich eine Bedrohung der Freiheit in Europa erkennen. Der Autor thematisierte diese Entwicklungen unlängst bei einer Rede und stellte sich die Frage nach dem klassischen „Freiheit wozu?“ im Gegensatz zu einem „Freiheit wovon?“. Aber auch: Wohin geht es mit der Freiheit in Österreich, Deutschland und Europa? Wofür die Freiheit nutzen?
Im vergangenen Jahr gab es 423 Terrorismusverfahren in Österreich. Die Justiz-Gewerkschaft warnt vor einer Überforderung der Gerichte. In diesem Jahr kommt noch ein großer Prozess wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen die Identitäre Bewegung Österreich hinzu.
Am Donnerstag begann ein nie dagewesener Kahlschlag gegen patriotische Angebote auf sozialen Medien. Besonders betroffen waren die Seiten der österreichischen und deutschen Identitären. Wie ein Lauffeuer waren deren Präsenzen in Facebook und Instagram nacheinander unerreichbar. Einen Gefallen haben sich die Etablierten damit allerdings keinen getan.
Am Samstag fand in der Salzburger Innenstadt eine Infoveranstaltung der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) statt. Die Stadt Salzburg erwägt rechtliche Schritte, da ihrer Ansicht nach erforderliche Genehmigungen für die Verwendung eines Zeltpavillons nicht erteilt worden wären.
Am Donnerstag Mittag überschlugen sich die Meldungen diverser patriotischer Angebote, dass ihre Seiten auf den Plattformen Facebook und Instagram nicht mehr erreichbar seien. Betroffen waren Identitäre in Österreich und Deutschland, aber auch die Alternative für Deutschland (AfD).
Am 14. Mai erfolgte die Anklage gegen mehrere Mitglieder der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Nun ist auch bekannt, dass die Verhandlung im Juli stattfinden wird.
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Graz, wegen Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ (§278 StGB) gegen 17 Aktivisten der Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ) zu verhandeln, sorgt quer durch das gesellschaftliche Spektrum für Kritik. Nun bezog mit FP-Justizsprecher Harald Stefan erstmals auch ein blauer Politiker Stellung zur Causa.