Gericht: Schwesig-Regierung muss AfD-Anfrage zu kriminellem Afghanen beantworten
Ein Abgeordneter der AfD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte in mehreren Anfragen versucht, Informationen über den Austausch zwischen dem Innenministerium des Landes und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über einen straffällig gewordenen afghanischen Asylbewerber zu erhalten. Die Antworten waren jedoch stets unzureichend. Nach einer Klage gab das Landesverfassungsgericht in Greifswald dem AfD-Abgeordneten nun Recht.









