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Politik

AfD: Bundesschiedsgericht bestätigt Kalbitz-Ausschluss

Der bisherige Brandenburger AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz ist heute mit seinem Antrag gegen seinen Parteirauswurf gescheitert. 
Stefan Juritz
Von
2 Min.
Alexander Gauland, Andreas Kalbitz und Jörg Meuthen  (v.l.n.r) beim AfD-Bundesparteitag 2017 in Hannover. Bild: Metropolico.org

Alexander Gauland, Andreas Kalbitz und Jörg Meuthen (v.l.n.r) beim AfD-Bundesparteitag 2017 in Hannover. Bild: Metropolico.org

Der bisherige Brandenburger AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz ist heute mit seinem Antrag gegen seinen Parteirauswurf gescheitert. 

Stuttgart. – Das Bundesschiedsgericht der AfD hat am heutigen Samstag den Parteiausschluss von Andreas Kalbitz bestätigt. Wie aus AfD-Kreisen zu erfahren war, fiel der Beschluss mit sieben zu zwei Stimmen deutlich aus.

Kalbitz: „Hochpolitische Angelegenheit“

Zuvor hatte Kalbitz bereits angekündigt zivilgerichtlich weiterkämpfen zu wollen, sollte das Schiedsgericht seinen Parteiauschluss bestätigen. Den Ausschluss halte er inhaltlich für „unrechtmäßig“. Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sei zudem eine „hochpolitische Angelegenheit“, wie er laut Bericht der Süddeutschen Zeitung betont hatte.

Streit um angebliche HDJ-Mitgliedschaft

Mitte Mai hatte der AfD-Bundesvorstand die Mitgliedschaft von Kalbitz mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Begründung diente dem Vorstand der Vorwurf, Kalbitz habe bei seinem Eintritt in die AfD frühere Mitgliedschaften bei den Republikanern und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) nicht angegeben (Die Tagesstimme berichtete). Kalbitz selbst wies diese Vorwürfe stets zurück und betonte, niemals Mitglied der mittlerweile verbotenen HDJ gewesen zu sein.

Gegen die Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft setzte er sich anschließend juristisch zu Wehr. Zum einen klagte Kalbitz den Bundesverfassungsschutz, um Auskunft über die angebliche Mitgliederliste der HDJ zu erhalten. Zum anderen brachte er vor dem Berliner Landgericht einen Eilantrag gegen seinen Parteirauswurf ein. Das Gericht erklärte die Annullierung der AfD-Mitgliedschaft für unzulässig, da dies nicht der Bundesvorstand, sondern nur das Bundesschiedsgericht entscheiden könne.


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