Politik
Bremer Staatsgerichtshof: Bürgerschaftswahl 2023 wird nicht wiederholt
Nach Beschwerden der AfD hat der Bremer Staatsgerichtshof entschieden, die Wahl nicht wiederholen zu lassen.
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Nach Beschwerden der AfD hat der Bremer Staatsgerichtshof entschieden, die Wahl nicht wiederholen zu lassen.
Die AfD kann an der Bürgerschaftswahl in Bremen im Wahlbereich Bremen nicht teilnehmen.
Die beiden von der AfD eingereichten Listen für die Wahl zur Bürgerschaft wurden vom Wahlbereichsausschuss zurückgewiesen. Damit ist die AfD im Wahlbereich Bremen nicht zugelassen.
Am Sonntagabend fand der Landesvorsitzende der AfD Bremen, Peter Beck, einen verdächtigen Brief mit weißem Pulver in der Post. Die Bundespolizei setzte Delaborierer ein. Die Untersuchungsmaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.