Gesellschaft
Nach medialer Aufregung: Andreas Gabalier will sich „natürlich auch impfen lassen“
Der Auslöser für die Aufregung war ein älteres Interview, das Gabaliers Meinung nach aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Der Auslöser für die Aufregung war ein älteres Interview, das Gabaliers Meinung nach aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Der oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Klage von Andreas Gabalier gegen Konzerthaus-Chef Matthias Naske wegen Ehrenbeleidigung abgewiesen. Zuvor scheiterte der „Volks Rock’n’Roller“ in dieser Causa bereits am Wiener Handelsgericht sowie am Oberlandesgericht Wien (OLG).