Anfang der Woche haben zwei Initiativen mehr als 800.000 Unterschriften für ein Verbot der AfD an den Bundestag übergeben. Die Unterstützer fordern eine Prüfung der Partei durch das Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die AfD hat keinen automatischen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag. Was heißt das für die parlamentarische Arbeit?
Deutschland diskutiert über eine Kehrtwende in der Migrationspolitik: Innenministerin Faeser (SPD) kündigte Grenzkontrollen für die nächsten sechs Monate an. Umstritten ist jedoch die mögliche Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen. Kritiker halten dies für verfassungs- und vor allem europarechtswidrig. Der staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Christian Wirth, sieht das anders, wie er in seiner Analyse für FREICH erklärt.
Hans-Thomas Tillschneider erklärt im Interview mit FREILICH, warum er das personalisierte Verhältniswahlrecht für gescheitert hält und eine Reform fordert. Er plädiert für ein reines Verhältniswahlsystem und kritisiert, dass Direktkandidaten die Macht der Parteien nicht einschränken, sondern festigen.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Betretungsverbot für eine ungeimpfte Pflegehelferin vorläufig ausgesetzt. Die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.
Grünen-Fraktionschefin Haßelmann kritisiert die Pläne der Bundesregierung, Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge zu kürzen. Sie fordert stattdessen mehr Investitionen in die innere Sicherheit.
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für verfassungswidrig erklärt, insbesondere die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Diese Entscheidung wird die Reform korrigieren, jedoch bleibt die neue Regelung zur Zweitstimmenhürde bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Heimat (ehemals NPD) von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Hintergrund war ein Folgeverfahren zu den gescheiterten Parteiverbotsverfahren der Vergangenheit.
Das ostdeutsche Wahljahr könnte die AfD in Landesregierungsverantwortung hieven. Entsprechend werden Verbotsrufe seitens des Establishments lauter. Wie würde so ein Verbot grundsätzlich begründet werden? Ein altes Urteil aus den frühen Tagen der Bundesrepublik gibt Hinweise.
Eine Stiftungsfinanzierung ohne gesetzliche Grundlage stellt keine Basis dafür dar, manche Stiftungen im Haushalt zu berücksichtigen und andere bewusst auszugrenzen. Eine Journalistin sieht das anders.