Förderungsausschluss der AfD-nahen Stiftung unzulässig
Eine AfD-nahe Stiftung bekommt keine Steuergelder und klagt dagegen. Karlsruhe fordert nun ein neues Gesetz über die Förderkriterien für politische Stiftungen.
Eine AfD-nahe Stiftung bekommt keine Steuergelder und klagt dagegen. Karlsruhe fordert nun ein neues Gesetz über die Förderkriterien für politische Stiftungen.
Rund 25 Millionen Euro pro Jahr wollte die Große Koalition für den Kampf gegen Hacker, Falschnachrichten und Datenschutz haben.
Die Wahlen in Berlin 2021 verliefen chaotisch. Während der Verfassungsgerichtshof Berlin die Abgeordnetenhauswahlen wiederholen lässt, sollen nur kleinere Wahlbezirke der Bundestagswahl wiederholt werden.
In einem aktuellen Artikel der Süddeutschen Zeitung spekuliert der Autor Ronen Steinke über ein mögliches Ende der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz.
Die außerordentlichen Pannen bei der Abgeordnetenhaus-Wahl in Berlin könnten zu einer Neuwahl führen. Ein renommierter Verfassungsrichter zieht verehrende Schlussfolgerungen aus den Vorfällen.
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekamen Nicht-EU-Ausländer über Jahre zu Unrecht kein Kindergeld.
Vom CDU-Fraktionsvize zum höchsten Richteramt der deutschen Bundesrepublik. Stephan Harbarth war Angela Merkels enger Vertrauter und genoss ihre persönliche Förderung in sein jetziges Amt, doch dieser Prozess gilt als höchst problematisch.
Die parteinahen Stiftungen erhalten hohe Summen vom Bund zur Förderung ihrer politischen Arbeit zur allgemeinen Bildung der Bevölkerung. Ab diesem Jahr hätte auch die AfD von dieser Regelung profitiert, doch eine neue Regelung verhindert dies.
Mit ihrer skandalträchtigen Äußerung zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Pflicht zur Neutralität sowie Rechte der AfD verletzt. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Es ist eine Entscheidung, die für viele Kontroversen sorgen dürfte: Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung gebilligt und Beschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ zurückgewiesen.