Grüne wollen Evaluierung aller Sicherheitsmaßnahmen von Kickl und Kunasek
Die FPÖ sieht in der Forderung der Grünen ein „durchsichtiges Wahlkampfmanöver“.
Die FPÖ sieht in der Forderung der Grünen ein „durchsichtiges Wahlkampfmanöver“.
Die Feststellung des Oberlandesgerichts Wien (OLG), dass die Hausdurchsuchungen rund um die BVT-Affäre Ende Februar zumindest teilweise rechtswidrig waren, sorgte in der Parteienlandschaft für teils heftige Reaktionen. Die Opposition will nun eine dritte Sondersitzung zur Causa abhalten lassen.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) verkündete am Dienstag seinen Beschluss bezüglich einer Beschwerde der Beschuldigten in der BVT-Affäre. Sie gab diesen dabei recht und erklärte die Umstände der Hausdurchsuchungen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) für teilweise rechtswidrig.
Zwei Monate nach den Verwerfungen rund um die BVT-Affäre traten Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), Geheimdienstchef Peter Gridling und Bundeskriminalamt-Leiter General Franz Lang vor die Öffentlichkeit, um ihre Pläne für eine Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zu präsentieren.
Gestern Abend genehmigte der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats den Antrag aller drei Oppositionsparteien, einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen rund um eine Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einzusetzen. Ein erster Antrag scheiterte vor einigen Wochen an Formalfehlern.
Auf Antrag der Opposition findet heute eine Sondersitzung des Nationalrats statt. In dieser sind die Hintergründe und Vorgänge um eine Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) Gegenstand der Debatten. Dabei musste sich Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) einer dringlichen Anfrage der SPÖ im Umfang von 40 Fragen widmen.