Politik
Exklusiv: Behördeninterner Aufruf zu „Demo gegen Rechts“ keine Verletzung der Neutralitätspflicht
In Augsburg hatte die Oberbürgermeisterin Eva Weber intern zur Teilnahme an einer „Demo gegen rechts“ aufgerufen. Daraufhin reichten zwei verärgerte Bürger Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung ein. Die Regierung von Schwaben sah die Beschwerde als nicht gegeben an.
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