Gericht bestätigt: Abschiebung eines islamistischen Gefährders in den Irak war zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Abschiebung eines 2016 als Flüchtling anerkannten und später wegen schwerer Straftaten verurteilten islamistischen Gefährders in den Irak als rechtmäßig bestätigt.



