Göttingen: Staatsschutz ermittelt nach Angriff auf Burschenschafter
Nach dem Angriff flüchteten die Täter in ein Gebäude, das vornehmlich von Angehörigen der linken Szene bewohnt wird. Der Staatsschutz ermittelt.
Nach dem Angriff flüchteten die Täter in ein Gebäude, das vornehmlich von Angehörigen der linken Szene bewohnt wird. Der Staatsschutz ermittelt.
Einen Tag vor einem „Budenbummel“ linksextremer Gruppen in Wien kam es erneut zu Sachbeschädigungen an den Häusern zweier Burschenschaften.
Die Wiener akademische Burschenschaft Gothia sieht in den Medienberichten über eine angebliche „Corona-Party“ von „Burschenschaftern“ ein „alarmierendes Symptom zunehmender Freiheitsunterdrückung“.
Das Oberlandesgericht bestätigt das medienrechtliche Urteil wegen übler Nachrede gegen Karl Öllinger (Grüne). Einem Burschenschafter war fälschlicherweise vorgeworfen worden, den „Hitlergruß“ gezeigt zu haben. Wien. – Der ehemalige Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger ist am Oberlandesgericht Wien mit seiner Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz gescheitert. Dies gab Öllinger am Donnerstag auf Facebook bekannt, auch Der Standard und Unzensuriert berichteten über das Urteil.
Der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fordert eine „lückenlose Aufklärung“ und betont, dass Bewegtbilder notwendig seien, um im gegenständlichen Fall „eine objektive Einschätzung treffen zu können“.
Am Donnerstag kam es bei einer neuerlichen Donnerstagsdemo linkerKräfte zu einem schweren Zwischenfall mit pyrotechnischen Mitteln. Mutmaßliche Linksextremisten setzten damit eine Fahne am Haus einer Burschenschaft in Brand.
Die Akademische Sängerschaft Gothia zu Graz würdigte den steirischen Schriftsteller Peter Rosegger mit einem Konzert zu dessen 100. Todestag.