BKA: Mehr Strafverfahren gegen kriminelle Banden
Die organisierte Kriminalität in Deutschland nimmt zu. Gleichzeitig verzeichnet das Bundeskriminalamt einen hohen Anstieg der Ermittlungsverfahren.
Die organisierte Kriminalität in Deutschland nimmt zu. Gleichzeitig verzeichnet das Bundeskriminalamt einen hohen Anstieg der Ermittlungsverfahren.
Nach einer ersten Niederlage aufgrund einer falschen „Hitlergruß“-Anklage gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron, muss die Staatsanwaltschaft München I nun den nächsten Rückschlag einstecken.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutz Hans-Georg Maaßen sieht die Unabhängigkeit der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland als nicht vollständig gegeben an. In einem Interview mit Michael Mross äußerte er seine Sorgen um den deutschen Rechtsstaat.
Zu einer mehr als kurios anmutenden Razzia kam es am vergangenen Dienstag in Oberösterreich. Ein junger Österreicher musste miterleben, wie Beamten seine Wohnung durchsuchten – weil er ein halbes Jahr zuvor einem Freund geraten hatte, seine politisch relevanten Nachrichten zu löschen, als diesen ein ähnliches Schicksal ereilte.
Im Juni des Vorjahres fand eine von der öffentlichen Hand finanzierte Regenbogen-Parade im Rahmen des „Pride Month“ vor dem Wiener Rathaus statt. Rechte Aktivisten reagierten, indem sie über der Bühne ein Transparent mit der Aufschrift „No Pridemonth“ herunterließen – TAGESSTIMME berichtete. Zudem warfen sie Flugblätter, die für sich kritisch mit den LGBTQ-Thesen auseinandersetzten. Nun sollen sie sich vor Gericht verantworten.
Im TAGESSTIMME-Interview spricht Dubravko Mandic über seine Arbeit als „Volksanwalt“, das deutsche Justizsystem und seine Erfahrungen in politischen Prozessen.
Nahezu täglich zeigt sich, dass es sich bei Linksextremismus um ein oft heruntergespieltes, aber reales Problem für die Sicherheit in Deutschland handelt. Sehr häufig werden Verfahren aber eingestellt – und im Fall von Verurteilungen fallen die Strafen oft milde aus. Geht es nach der AfD, soll sich dies ändern.
Ein umstrittenes Urteil ist das Resultat einer Klage der Republik gegen drei patriotische Aktivisten, die im Oktober auf der Hofburg ein Protest-Banner herzeigten. Denn ein Wiener Bezirksgericht verfügte, dass besagte Personen keine Gebäude im Besitz der Republik für derartige Zwecke mehr besteigen dürfen.
Die Anklage wirft dem Tschetschenen unter anderem Mord vor. Doch nur wenige Wochen vor dem Prozess im Juli wurde der Islamist aus der U-Haft entlassen.
Es war ein Richterspruch, der für Aufsehen sorgte: In Weimar bestimmte ein Richter des Familiengerichts vor knapp drei Wochen, dass die Maskenpflicht in mehreren Schulen der Stadt aufzuheben sei. Das in weiten Teilen des dissidenten Spektrums als mutig rezipierte Urteil zieht nun aber einen Rattenschwanz nach sich.