Politik
Bundesverfassungsgericht erklärt Teile der Wahlrechtsreform für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition für verfassungswidrig erklärt, insbesondere die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Diese Entscheidung wird die Reform korrigieren, jedoch bleibt die neue Regelung zur Zweitstimmenhürde bestehen.
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