Das VfGH-Urteil kippt das unter Türkis-Blau eingeführte Kopftuchverbot in Volksschulen. Nach Ansicht der Richter verletze das Gesetz den Gleichbehandlungsgrundsatz. Kritik am Urteil kommt unter anderem von der FPÖ.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) ließ ein Gutachten zum Thema Kopftuchverbot für unter 14-Jährige anfertigen. Das Ergebnis: Ein flächendeckendes Verbot an Schulen ist rechtlich möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechtsreferendarinnen auch weiterhin kein Recht darauf haben, im Gerichtssaal Kopftuch zu tragen.
Karlsruhe. – Klägerin war eine in Frankfurt geborene Frau mit marokkanischem Migrationshintergrund. Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber muslimischen Referendarinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal verbieten darf. Die Frau war bereits 2017 mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht abgeblitzt.
Das Kopftuch bzw. das Verbot desselbigen ist in Österreich seit einigen Wochen wieder Thema. In einem Interview äußerte sich nun auch Kardinal Christoph Schönborn dazu.
Durch das Kopftuchverbot an Volksschulen sieht die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt.
„Das Kopftuchverbot an Volksschulen führt erst zu Segregation und Diskriminierung von muslimischen Mädchen“, meint Ümit Vural, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ).
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, fordert ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren.