Chemnitzer Gericht lässt Linke verzweifeln: Abschiebung eines Marrokaners bleibt bestehen
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Chemnitz einen kürzlich abgeschobenen Marokkaner nicht zurückholen muss und dies damit begründet, dass der Mann als abgelehnter Asylbewerber ausreisepflichtig sei, unabhängig davon, dass er mit einer deutschen Staatsbürgerin verheiratet ist.



