TV-Tipp: Krieg in der Ukraine und Minister-Abschied
Am Sonntag um 21:50 Uhr geht es in der Sendung „Links. Rechts. Mitte – Duell der Meinungsmacher“ auf Servus TV um den Ukraine-Krieg und die österreichische Innenpolitik.
Am Sonntag um 21:50 Uhr geht es in der Sendung „Links. Rechts. Mitte – Duell der Meinungsmacher“ auf Servus TV um den Ukraine-Krieg und die österreichische Innenpolitik.
Vor nicht einmal einem Jahr war Wolfgang Mückstein als Nachfolger des damals zurückgetretenen Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) angelobt worden. Heute gab er seinen Rücktritt bekannt.
Das Gerücht über den bevorstehenden Rücktritt von Gesundheitsminister Mückstein macht aktuell die Runde. Von den Grünen gibt es bisher weder Bestätigung noch Dementi.
Die Regierung verkündet das Aus für G-Regeln, Sperrstunde und weitere Einschränkungen. Die Impfpflicht soll aber trotzdem bestehen bleiben.
Vor Eintritt der Strafbarkeit soll evaluiert werden, ob die Impfpflicht für die Verhinderung der Überlastung der medizinischen Versorgung noch geeignet sei.
Am Freitag unterschrieb Bundespräsident Alexander van der Bellen das umstrittene Impfpflicht-Gesetz. Dessen erste Phase – in der noch nicht gestraft wird – trat somit bereits am Samstag in Kraft. Doch nun mehren sich die Stimmen, die keine Notwendigkeit in einer solchen Maßnahme sehen.
In einem mittlerweile auch offiziell als echt bestätigten Dokument richtet sich Verfassungsrichter Andreas Hauer an das Gesundheits- und Sozialministerium. Im Verordnungsprüfungsverfahren wegen des am heutigen Montag ausgelaufenen „Lockdown für Ungeimpfte“ soll das Mückstein-Ressort bis spätestens 18. Februar seine Grundlagen für diese Maßnahme liefern. Der fünfseitige Brief hat es in sich, die Fragen sind detailliert.
In zwei bzw. drei Wochen fällt die 2-G-Regel in Handel, Tourismus und Gastronomie. Für Herbert Kickl ist das nicht früh genug, er fordert ein sofortiges Aus für diese Regelung.
Ohne personelle und finanzielle Aufstockung sei eine zeitnahe Vollziehung der Impfpflicht und damit eine Verwirklichung des gesetzgeberischen Ziels nicht zu erwarten, erklärte etwa der Dachverband der Verwaltungsrichter in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.
Die Entscheidung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) war mit Spannung erwartet worden. Nun ist es fix: Das Vakzine des US-Herstellers Novavax erhält – ebenso wie die bisherigen Wirkstoffe – eine bedingte Zulassung in der EU. Das Mittel hatte wegen eines anderen, neuartigen Wirkprinzips schon vorab einiges Interesse erfahren.