Gesellschaft
Gerichtsentscheid: #DuBistEinMann ist zulässige Meinungsäußerung
Der Kommentar #DuBistEinMann auf X kann eine zulässige Meinungsäußerung sein, entschied das OLG Frankfurt. Die klagende Transfrau und Aktivistin zog daraufhin ihren Eilantrag zurück.
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