Herbert Kickl hat vor Gericht einen Sieg gegen die Plattform Demokratie Österreich errungen. Ein Video mit Parallelen zu Adolf Hitler wurde als „Grenzüberschreitung“ gewertet.
Das Landesgericht Wien hat den Standard zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf: üble Nachrede im Zusammenhang mit einem Begräbnis mit FPÖ-Beteiligung.
Derzeit wird eine Anzeige gegen Björn Höcke wegen falscher Behauptungen über den Paderborner Bürgermeister geprüft. Der AfD-Politiker hatte diesen fälschlicherweise mit einer Schleuseraffäre in Verbindung gebracht, sich aber umgehend dafür entschuldigt.
Nicolas Rimoldi, Präsident der Bürgerrechtsbewegung „MASS-VOLL!“, steht im Zentrum einer heftigen Kontroverse. Nachdem er die Politikerin Sanija Ameti scharf kritisiert und ihre Ausweisung gefordert hatte, sieht er sich nun selbst mit schweren Vorwürfen konfrontiert.
Das Oberlandesgericht bestätigt das medienrechtliche Urteil wegen übler Nachrede gegen Karl Öllinger (Grüne). Einem Burschenschafter war fälschlicherweise vorgeworfen worden, den „Hitlergruß“ gezeigt zu haben.
Wien. – Der ehemalige Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger ist am Oberlandesgericht Wien mit seiner Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz gescheitert. Dies gab Öllinger am Donnerstag auf Facebook bekannt, auch Der Standard und Unzensuriert berichteten über das Urteil.
Ein juristisches Nachspiel hat der Kommentar des Krone-Journalisten Michael Jeannée, welche er mit scharfen Worten an den Chefredakteur der Wiener Stadtzeitung Falter richtete.
Knapp zwei Monate vor der Neuverhandlung spricht das Monatsmagazin alles roger? von einer „bemerkenswerten Wende im Fall Maurer“. Demnach soll sie angeblich „den Falschen“ beschuldigt haben.
Das Wiener Straflandesgericht verurteilte David Ellensohn und den grünen Rathausklub wegen übler Nachrede. Diese hatten behauptet, ein Mitarbeiter im Verkehrsressort verwende bewusst ‚Nazi-Codes‘ als Durchwahl.
Am Dienstag fällte das Wiener Straflandesgericht gleich in zwei vielbeachteten Prozessen rund um Personen aus dem Umfeld linker Parteien ihre Urteile. Aufgrund von angekündigten Berufungen sind beide Sprüche vorerst nicht rechtskräftig.