Demo-Verbote: Gericht übt massive Kritik an Corona-Zahlen
Ende Jänner untersagte die Polizei mehrere Corona-Demonstrationen, darunter auch eine Kundgebung der FPÖ. Das Verwaltungsgericht Wien stellte nun fest: „Zu Unrecht“.
Ende Jänner untersagte die Polizei mehrere Corona-Demonstrationen, darunter auch eine Kundgebung der FPÖ. Das Verwaltungsgericht Wien stellte nun fest: „Zu Unrecht“.
Ende Jänner wurde eine FPÖ-Kundgebung gegen die Bundesregierung und ihre Corona-Maßnahmen untersagt. Die FPÖ legte Beschwerde ein – und bekam Recht.
Das Verwaltungsgericht Köln folgte mit seinem Urteil einem Eilantrag der AfD.
Am Freitag entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot der Groß-Demo gegen die Corona-Politik der Regierung vorlägen.
Mit einer herben Niederlage für die bayerische Sektion des Inlandsgeheimdienstes endete ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München.
Am Dienstag bestätigte der oberösterreichische Verwaltungsgerichtshof die Auflösung eines Vereins im Umfeld der Identitären Bewegung (IBÖ).
Wie bereits berichtet, verhängte der Oberbürgermeister Münchens ein Hausverbot gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke und andere AfD-Politiker. Diese wurden zum politischen Frühschoppen der Jungen Alternative eingeladen. Das Verbot wurde noch gestern gerichtlich aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied erstinstanzlich per einstweiliger Anordnung, dass eine Bezeichnung der größten deutschen Oppositionspartei als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes nicht länger zulässig sei.