ÖVP-Abgeordneter Hanger verliert erneut gegen FPÖ-Chef Kickl
ÖVP-Abgeordneter Hanger unterliegt erneut vor Gericht: Keine Beweise für Beteiligung von FPÖ-Chef Kickl an der Veröffentlichung der „Pilnacek-Files“.
ÖVP-Abgeordneter Hanger unterliegt erneut vor Gericht: Keine Beweise für Beteiligung von FPÖ-Chef Kickl an der Veröffentlichung der „Pilnacek-Files“.
FPÖ-Chef Herbert Kickl hat vor dem Handelsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die SPÖ erwirkt, weil ihm in einem Newsletter fälschlicherweise eine Nähe zu einem Neonazi unterstellt wurde.
Der FPÖ-Chef wehrt sich nun juristisch gegen das Gerücht, er habe sich heimlich impfen lassen. Der Streitwert der Klage liegt bei 35.000 Euro.
ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer muss seine Vorwürfe gegen Peter Pilz (Liste Jetzt), Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) und Helmut Brandstätter (Neos) öffentlich auf einer Pressekonferenz widerrufen. Das entschied das Handelsgericht Wien in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Der ehemalige FPÖ-Vizebürgermeister Christian Schilcher ließ die falschen Anschuldigungen des Grünen-Abgeordneten David Stögmüller nicht auf sich sitzen.
Die Wiener Grünen hatten einem freiheitlichen Pressemitarbeiter im Verkehrsministerium, Herwig Götschober, unterstellt, aufgrund seiner Telefondurchwahl an neonazistisches Gedankengut anzulehnen. Nun mussten sie die Behauptung widerrufen.