Gesellschaft
Gericht: Verfassungsschutz darf Historiker-Institut nicht in Bericht nennen
Mit einer herben Niederlage für die bayerische Sektion des Inlandsgeheimdienstes endete ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München.
Mit einer herben Niederlage für die bayerische Sektion des Inlandsgeheimdienstes endete ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München.