Knalleffekt: Verfassungsschutz darf AfD nicht mehr ‚Prüffall‘ nennen
Das Verwaltungsgericht Köln entschied erstinstanzlich per einstweiliger Anordnung, dass eine Bezeichnung der größten deutschen Oppositionspartei als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes nicht länger zulässig sei.









