Sieg vor Gericht: FPÖ darf DÖW als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen
Das Wiener Handelsgericht hat entschieden: Die FPÖ darf das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als „pseudowissenschaftliche Institution“ bezeichnen. Die Klage des DÖW auf Unterlassung und Widerruf wurde abgewiesen.




