Berlin. – Simeon T. soll im Februar 2023 in Ungarn zusammen mit anderen Linksextremisten mehrere Menschen angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. Rund ein halbes Jahr saß er deshalb in Dresden in Untersuchungshaft. Nun hat das Berliner Kammergericht entschieden, dass T., der sich inzwischen als nicht-binär bezeichnet und Maja genannt werden möchte, nach Ungarn ausgeliefert wird.
Zusicherungen aus Ungarn
Das Gericht entschied, dass die Auslieferung von T. zulässig sei. Die Tat habe sich in Ungarn ereignet, daher müsse sich der Verfolgte auch dort verantworten, argumentiert das Gericht. Hindernisse für eine Auslieferung an Ungarn seien nicht ersichtlich. Laut taz verweist das Kammergericht in diesem Zusammenhang auf Garantieerklärungen des ungarischen Justizministeriums, das T. menschenrechtskonforme Haftbedingungen zugesichert habe. Das Berliner Kammergericht sieht auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der ungarische Staat in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen könnte. Zudem habe das ungarische Justizministerium offenbar angeboten, dass T. im Falle einer Verurteilung in Ungarn die Haft auf Antrag auch in Deutschland verbüßen könne, so die taz weiter.
Sven Richwin, Anwalt von T., kritisierte die Entscheidung des Berliner Kammergerichts scharf. Diese sei von „fahrlässiger Naivität“ geprägt. Die Zusicherungen der ungarischen Behörden seien nur „floskelhaft“ . Deutschland versuche, den Rechtsschutz von T. „auszuhebeln“.

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