Deggendorf. – Vor dem Amtsgericht im niederbayerischen Deggendorf ist für Montag eine Hauptverhandlung gegen den früheren BZÖ-Politiker Gerald Grosz angesetzt. Es geht um einen Strafbefehl wegen Beleidigung, gegen den Grosz nach Angaben eines Gerichtssprechers Einspruch eingelegt hat.
Grosz rechnet mit Verurteilung
Das Amtsgericht hatte im September einen Strafbefehl gegen Grosz wegen angeblicher Beleidigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und des deutschen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) erlassen. Grosz solle eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 400 Euro, also 36.000 Euro zahlen, bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts damals. Grosz' Anwalt teilte später mit, er habe Einspruch eingelegt. Die Grosz vorgeworfenen Taten seien „evident nicht strafbar“.
Die Staatsanwaltschaft warf Grosz unter anderem vor, Söder am 22. Februar 2023 beim politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet zu haben. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll er unter anderem als „Horrorclown“ bezeichnet haben. Mit einer Entscheidung in dem Verfahren wird spätestens am Montagnachmittag gerechnet. Grosz rechnet wegen der politischen Brisanz mit einer Verurteilung, kündigte aber bereits an, alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen zu wollen.

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