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Migranten als Waffe? EU erlaubt Mitgliedstaaten Einschränkung des Asylrechts

Die EU-Kommission erlaubt Polen und Finnland, das Asylrecht einzuschränken, wenn Russland Migranten gezielt instrumentalisiert, um Druck auf die EU auszuüben. Solche Maßnahmen müssten aber verhältnismäßig und vorübergehend sein.

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Soldaten an der polnisch-weißrussischen Grenze in der Bialowiezer Heide. (Symbolbild)

Soldaten an der polnisch-weißrussischen Grenze in der Bialowiezer Heide. (Symbolbild)

Brüssel. – Die EU-Kommission hat klargestellt, dass Mitgliedstaaten wie Polen und Finnland das Asylrecht einschränken dürfen, wenn Russland Migranten gezielt als „Waffe“ einsetzt, um Druck auf die EU auszuüben. Brüssel reagierte damit auf Forderungen Polens, das angesichts stark gestiegener Migrantenzahlen eine klare rechtliche Handhabe forderte.

Hilfspaket für Grenzschutz

Zudem kündigte die EU-Kommission finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro an, um die Grenzschutzmaßnahmen der betroffenen Länder zu stärken. Russland und Weißrussland wird vorgeworfen, Migranten im Rahmen sogenannter hybrider Angriffe gezielt an die Grenzen Nord- und Osteuropas zu lenken.

Vor allem die Situation an der polnisch-weißrussischen Grenze hat sich nach Angaben der EU-Kommission verschärft. Die Zahl der Geflüchteten sei dort um 66 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr gestiegen, sagte Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen laut Medienberichten. Teilweise komme es auch zu gewalttätigen Übergriffen auf Grenzschützer.

Einschränkungen unter strengen Auflagen

Die EU-Kommission erlaubt die Einschränkung von Grundrechten wie dem Asylrecht im Falle einer „Instrumentalisierung“ von Migranten. Dabei betonte Brüssel, dass solche Maßnahmen „verhältnismäßig“ und „vorübergehend“ sein müssten. Sie müssten sich auf das absolut Notwendige in klar definierten Fällen beschränken, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch (HRW) werfen Polen jedoch vor, Migranten gewaltsam nach Weißrussland zurückzudrängen. Diese sogenannten Pushbacks seien in den allermeisten Fällen illegal. Auf die Frage, ob Pushbacks im Rahmen der Ausnahmeregelungen nun erlaubt seien, blieb die EU-Kommission vage. „Die außerordentlichen Maßnahmen“ müssten „dem internationalen und EU-Recht entsprechen“, erklärte Virkkunen.

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